Die Fristen und Fälligkeiten für das Mahnwesen können individuell eingestellt werden.
So definieren Sie Fristen und Fälligkeiten
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Klicken Sie in der Menüzeile auf Verwaltung.
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Klicken Sie im Aktionsmenü auf Programm Einstellung.
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Öffnen Sie im Seitenregister die Auftragsbearbeitung.
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Klicken Sie auf Mahnungen.
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Tragen Sie im Anzeigenbereich die gewünschten Fristen und Fälligkeiten ein. Fälligkeiten können nur in ganzen Tagen eingetragen werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Ausfüllhilfe: Fristen & Fälligkeiten.
Ausfüllhilfe: Fristen & Fälligkeiten
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Name |
Wert |
Bemerkung |
|---|---|---|
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Mahnstufe 1 Tage (nach Fälligkeitsdatum der Rechnung) |
5 |
Mahnstufe 1 startet 5 Tage nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung. |
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Mahnstufe 2 Tage (nach Mahnstufe 1 Datum) |
10 |
Mahnstufe 2 startet 10 Tage nach dem Erstelldatum der Mahnstufe 1. |
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Mahnstufe 3 Tage (nach Mahnstufe 2 Datum) |
10 |
Mahnstufe 3 startet 10 Tage nach dem Erstelldatum der Mahnstufe 2. |
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Mahngebühr Mahnstufe 1 |
0 |
Bei der ersten Mahnstufe fallen keine Gebühren an. |
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Mahngebühr Mahnstufe 2 |
5 |
Bei der zweiten Mahnstufe fallen 5,00 € Mahngebühren an. |
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Mahngebühr Mahnstufe 3 |
10 |
Bei der dritten Mahnstufe fallen 10,00 € Mahngebühren an. |