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Fristen und Fälligkeiten definieren

Die Fristen und Fälligkeiten für das Mahnwesen können individuell eingestellt werden.

  1. Klicken Sie in der Menüzeile auf Verwaltung.

  2. Klicken Sie in der Aktionsmenü auf Programm Einstellung.

  3. Öffnen Sie im Seitenregister die Auftragsbearbeitung.

  4. Klicken Sie auf Mahnungen.

  5. Tragen Sie im Anzeigenbereich die gewünschten Fristen und Fälligkeiten ein. Fälligkeiten können nur in ganzen Tagen eingetragen werden.

Übersicht der Eingabemöglichkeiten:

Name

Wert

Bemerkung

Mahnstufe 1

Tage (nach Fälligkeitsdatum der Rechnung)

5

Mahnstufe 1 startet 5 Tage nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung.

Mahnstufe 2

Tage (nach Mahnstufe 1 Datum)

10

Mahnstufe 2 startet 10 Tage nach dem Erstelldatum der Mahnstufe 1.

Mahnstufe 3

Tage (nach Mahnstufe 2 Datum)

10

Mahnstufe 3 startet 10 Tage nach dem Erstelldatum der Mahnstufe 2.

Mahngebühr Mahnstufe 1

0

Bei der ersten Mahnstufe fallen keine Gebühren an.

Mahngebühr Mahnstufe 2

5

Bei der zweiten Mahnstufe fallen 5,00 € Mahngebühren an.

Mahngebühr Mahnstufe 3

10

Bei der dritten Mahnstufe fallen 10,00 € Mahngebühren an.

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